
Christine Pall, Diaetologin
Ich unterstütze Sie gerne dabei, dass Sie mit der richtigen Ernährung Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden wiedererlangen oder erhalten.
Die Beratung wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt, um eine langfristige und nachhaltige Wirkung zu gewährleisten.
Sie erhalten zusätzlich auch persönlich auf Sie zugeschnittene schriftliche Information für zu Hause, damit Sie das, was wir in der Beratung besprochen haben, daheim auch nachlesen können.
Bei welchen Erkrankungen/Beschwerden ist eine Ernährungsberatung sinnvoll?
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Reizdarm-Syndrom
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Unverträglichkeiten/Intoleranzen
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Erkrankungen des Verdauungstraktes
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Zöliakie
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Fettleber
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ungewollter Gewichtsverlust/ungewolltes Untergewicht
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Übergewicht
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Schluckstörung
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Diabetes mellitus
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Krebserkrankungen mit ernährungsrelevanten Begleitsymptomen wie Gewichtsverlust, Appetitlosigkeit, Mundtrockenheit,....
Wie können Sie einen Termin bei mir vereinbaren?
Einen Termin können Sie direkt telefonisch unter der Nummer 0664/1141512 vereinbaren.
Ich freue mich auf Sie!
Ihre
Christine Pall
Meine Leistungen:
Ernährungsmedizinische Beratung (60 Minuten) inkl. schriftlichem Informationsmaterial
Folgeberatung (30 -45 Minuten) inkl. schriftlichem Informationsmaterial
Die Preise orientieren sich an den Honorarrichtlinien des Verbandes der Diaetologen Österreichs.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin ein Ernährungsprotokoll mit, in dem Sie genau notieren, was und wieviel sie jeden Tag gegessen haben.
Gibt es eine Möglichkeit der Kostenrückerstattung?
Gesetzliche Krankenkassen (ÖGK, BVAEB, KUF)
Grundlegend sehen die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Private Zusatz-Krankenversicherung
Wenn Sie eine private Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulantem Tarif abgeschlossen haben, zahlt Ihre Versicherung je nach Vertragsbedingungen einen Teil oder das gesamte Beratungshonorar. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Arztes bei der Versicherung ein.
SVS
Wenn Sie bei der SVA versichert sind, erhalten jährlich den sogenannten „Gesundheits-100er“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen wie z.B. Diätberatungen zahlt die SVS der gewerblichen Wirtschaft 100€.
Weitere Informationen zum Gesundheits-100er finden Sie auf der SVS-Website.
Terminabsage
Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie höflichst, mir bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin Bescheid zu geben. Ansonsten muss ich den nicht eingehaltenen Termin in voller Höhe verrechnen.